Kosten

Ich freue mich, wenn Sie sich für eine Betreuung Ihres Kindes in der KinderZeit entscheiden. Dafür schließen wir nach einem ausführlichen Gespräch mit Klärung aller Fragen einen privatrechtlichen Vertrag miteinander ab.

Die Kosten der Betreuung richten sich nach der Stundenanzahl der Betreuung und beinhaltet die komplette Verpflegung.

Sie buchen 1-40 Stunden pro Woche und bezahlen dafür einen Festbetrag, der jeweils zum 3. jeden Monats im Voraus fällig wird. Am Ende des Monates werden gegebenenfalls mehr betreute Stunden gesondert in Rechnung gestellt. Bei Urlaub, hessischen Feiertagen, Brückentagen und Krankheitstagen der Tagespflegeperson/des Tageskindes wird weitergezahlt, obwohl in dieser Zeit keine Betreuung stattfindet. 


Unterstützung des Jugendhilfeträgers: Sie als Eltern können sich beim Jugendamt ihres Landkreises über eine Förderung informieren und das Pflegegeld dort beantragen. Falls eine Geldleistung vom Jugendamt an mich fließt, werde ich den Betrag von den Betreuungskosten abziehen. 


Förderung der Gemeinden Kiedrich und Schlangenbad/ Stadt Eltville: Es gibt durch Verträge mit den Gemeinden/der Stadt eine Förderung der Kindertagespflege, die von mir als Tagespflegeperson für Ihr Kind individuell beantragt wird.

Einkommensteuerliche Anerkennung: Kosten, die durch die Kinderbetreuung anfallen, können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.