Grundsätze
Meine Aufgabe umfasst die Erziehung, Bildung, Förderung, Betreuung und Pflege der Kinder nach den Grundsätzen der Förderung; SGB VIII, §22.
Grundsätze der Förderung: Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen
*die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern,
*die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen, den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
Zudem regelt der Paragraph, dass ein Kind in einer Tageseinrichtung in seiner Entwicklung unterstützt werden soll. Ich als Tagesmutter habe demnach den Auftrag, die Kinder zu betreuen, zu erziehen und ihnen Bildung zu vermitteln.
Dazu gehört auch das weitergeben von Werten, z. B. Rücksichtnahme oder Respekt.
Dies gelingt beispielsweise, wenn Ich gemeinsam mit den Kindern (je nach Alter) sinnvolle Regeln für den Alltag einführe.
Außerdem nehme ich bei der Förderung der Kinder Rücksicht auf die Fähigkeiten jedes einzelnen, auf persönliche Interessen und die ethnische Herkunft.
„Das Spiel der Kinder sollte als ihre wichtigste Beschäftigung aufgefasst werden.“
(Michel de Montaigne)